
Foto: istockphoto.com
Eine Mietkaution ist ein vom Mieter hinterlegter Geldbetrag. Er dient dem Vermieter als Absicherung, sollten Ansprüche entstehen, die vertraglich geregelt sind und denen der Mieter nicht nachkommt. Dazu zählen ausstehende Zahlungen oder Schadensersatzansprüche. Eine Mietkaution kann nur dann erhoben werden, wenn sie im Mietvertrag festgelegt ist. Wie hoch der Betrag ist, können beide Parteien frei miteinander verhandeln. Wird der Raum zu Wohnzwecken vermietet, darf die Mietkaution eine Höhe von drei Monatsmieten nicht überschreiten. Zudem hat der Mieter die Möglichkeit, den Betrag in Raten zu zahlen. Die erste wird mit dem Einzug fällig, die anderen beiden Teile können in den beiden folgenden Monaten gezahlt werden. Auf diese Regelung kann sich der Mieter auch dann beziehen, wenn vertraglich die Zahlung einer Summe vereinbart wurde. Außerdem kann der „Pächter“ darauf bestehen, dass der Vermieter die Kaution unabhängig von seinem Vermögen anlegt. Das ist gesetzlich festgelegt. Die Gewinne, die durch die Anlage entstehen, gehören dem Mieter.