Verspätete Betriebskostenabrechnung: Mieter müssen nicht zahlen

Verspätete Betriebskostenabrechnung - Mieter müssen nicht zahlen

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Nicht immer ist eine Forderung zur Zahlung der Betriebskosten an Mieter rechtens. Nämlich dann nicht, wenn der Vermieter sich mit der Rechnung ein bisschen zu viel Zeit lässt.

Schornsteinreinigung, Treppenfegen und Aufzugwartung – für all das fallen Kosten an, die auf die Hausbewohner verteilt werden. Geregelt ist das in den Paragrafen 556, 556a und 560 des Bürgerlichen Gesetzbuches. weiterlesen… »

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