Klarheit im Mietvertrag sorgt für ruhiges Wohnen
20. August 2009 von
Immo-Partner
Beim Mietvertrag ist es genau wie bei allen anderen Verträgen auch. Alles was im Vorfeld genau geregelt wird, kann später nicht zu Streitigkeiten führen. Sicher denkt man, überwältigt durch die Vorfreude auf die neue Wohnung oder aufs neue Haus, nicht sofort an jedes Detail. Natürlich kann auch niemand in die Zukunft blicken beziehungsweise erahnen, welche eventuellen Veränderungen auf einen zukommen. Heute sagt man – ich schaffe mir nie ein Haustier an, da ich beruflich keine Zeit habe. In einigen Jahren möchte man sich dann doch einen Hund oder eine Katze anschaffen, weil sich die Lebenssituation verändert hat. Dieses Vorhaben kann der Vermieter jedoch zunichte machen, wenn er die Erlaubnis verweigert. Zu weiteren Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt es immer wieder, wenn es um die Nebenkosten beziehungsweise Nebenkostenabrechnungen geht.
Oftmals wird versäumt im Mietvertrag genau zu regeln was die Nebenkosten beinhalten und was nicht. Im Zweifelsfall kann im Mietvertrag auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen werden, um eine klare Grundlage zu schaffen. Sollte das Mietobjekt jedoch irgendwelche Besonderheiten aufweisen, sollten diese separat vereinbart und in den Mietvertrag integriert werden. weiterlesen… »
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