9. Oktober 2009 von
Immo-Partner

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Das Leben in einer Mietwohnung beinhaltet genauso wie das Wohnen in den eigenen vier Wänden Rechte und Pflichten. Viele Menschen in Deutschland leben zur Miete und bei Mieterhöhungen, unangemessenen Nebenkosten oder Ärger mit dem Nachbarn ist es von Vorteil, im Mietrecht Bescheid zu wissen oder jemanden zu kennen, der sich in in diesem Fachgebiet auskennt.
Dabei kann der Mieterschutzbund helfen, der als Verein den Mietern beratend und informierend zur Seite steht.
Mieterschutz ist der Schutz des Mieters vor unangemessenen und unrechtmäßigen Vertragsbedingungen bezüglich verschiedener Mietangelegenheiten. Ebenfalls beschränkt es das Kündigungsrecht des Vermieters. Der Mieterschutzbund kann dort helfen, wo Mieter ein Problem haben und nicht mehr weiter wissen. Der Mieterschutzbund setzt sich im umfangreichen Rechtsgebiet des Mietrechts für die Interessen der Mieter ein.
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7. September 2009 von
Immo-Partner
Sie haben das Haus oder die neue Wohnung das erste Mal gesehen und sich sofort in sie verliebt – Ich muss sie unbedingt haben! Wer hat das nicht schon einmal erlebt?
Hier ein paar Tipps und Tricks für den alltäglichen Gebrauch nach dem Motto:
Worauf sollte ich beim Mieten achten?
1. Achten sie auf die Motive des zukünftigen Vermieters:
er wünscht sich in der Regel einen sympathischen Mieter und eine gesicherte Mietzahlung, einen kurzfristigen Mietwechsel, dass das Haus beziehungsweise die Wohnung keinen Schaden nimmt. Tipp: Vermitteln Sie ihrem zukünftigen Vermieter das Gefühl, dass das alles auf Sie zu trifft und erkundigen Sie sich nach der Hausordnung, da auf dessen Einhaltung auch viel Wert gelegt wird!
2. Der Vermieter möchte persönliche Auskünfte von Ihnen haben:
Um sich ein Bild von Ihnen machen zu können und ihre Verdienstsituation einschätzen zu können, wird er ihnen persönliche Fragen stellen und Einkommensnachweisen fordern.
Es kann auch vorkommen, dass er eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages wünscht oder sogar selbst mit diesem Kontakt aufnimmt. Tipp: In diesem Fall heißt es wahrheitsgemäß antworten und nett lächeln. Seien Sie charmant, zuvorkommend und auskunftsfreudig! Bloß nicht verschlossen wirken, denn Sie habe ja nichts zu verbergen und evtl. informieren Sie Ihren Chef oder die Personalabteilung über einen möglichen Anruf Ihres zukünftigen Vermieters. Damit diese darauf vorbereitet sind.
Aber auch freundliche Gegenfragen oder ausweichende Antworten sind bei zu privaten Fragen erlaubt! weiterlesen… »
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31. August 2009 von
Immo-Partner

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Die durchschnittlichen Mietpreise im freifinanzierten Wohnungsbau werden mittels Mietpreisindex bewertet, auch unter der Bezeichnung Mietspiegel bekannt. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist so schneller feststellbar. Rechtlich gesehen ist nur der so genannte qualifizierte Mietpreisindex beziehungsweise Mietspiegel von Interesse. Dieser wird alle vier Jahre neu bewertet. Der einfache Mietpreisindex wird alle zwei Jahre neu bewertet. weiterlesen… »
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20. August 2009 von
Immo-Partner
Beim Mietvertrag ist es genau wie bei allen anderen Verträgen auch. Alles was im Vorfeld genau geregelt wird, kann später nicht zu Streitigkeiten führen. Sicher denkt man, überwältigt durch die Vorfreude auf die neue Wohnung oder aufs neue Haus, nicht sofort an jedes Detail. Natürlich kann auch niemand in die Zukunft blicken beziehungsweise erahnen, welche eventuellen Veränderungen auf einen zukommen. Heute sagt man – ich schaffe mir nie ein Haustier an, da ich beruflich keine Zeit habe. In einigen Jahren möchte man sich dann doch einen Hund oder eine Katze anschaffen, weil sich die Lebenssituation verändert hat. Dieses Vorhaben kann der Vermieter jedoch zunichte machen, wenn er die Erlaubnis verweigert. Zu weiteren Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt es immer wieder, wenn es um die Nebenkosten beziehungsweise Nebenkostenabrechnungen geht.
Oftmals wird versäumt im Mietvertrag genau zu regeln was die Nebenkosten beinhalten und was nicht. Im Zweifelsfall kann im Mietvertrag auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen werden, um eine klare Grundlage zu schaffen. Sollte das Mietobjekt jedoch irgendwelche Besonderheiten aufweisen, sollten diese separat vereinbart und in den Mietvertrag integriert werden. weiterlesen… »
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18. August 2009 von
Immo-Partner
Die Mietkaution kann, muss aber nicht Bestandteil eines Mietvertrages sein. In der Regel ist sie aber in den meisten Mietverträgen enthalten. Sie fungiert als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter mit seinen Mietszahlungen in Rückstand geraten sollte, oder Reparaturen zu bezahlen sind, die durch den Mieter entstanden sind.
Eine Mietkaution darf nur in dem Fall verlangt werden, wenn sie auch vertraglich vereinbart ist. Die Höhe dieser Sicherheitszahlung ist gesetzlich festgelegt. Sie darf in der Summe drei Monatsmieten nicht überschreiten. Bezahlt der Mieter zu viel, so hat er das Recht, die zu viel gezahlte Mietkaution von Vermieter zurückzufordern. Zur Berechnung der Höhe der Mietkaution wird die Nettomiete herangezogen. Das heißt, dass die Nebenkosten nicht mit in diese Berechnung einfließen dürfen. Wird eine Wohnung „warm“ vermietet, so muss der Vermieter die Nebenkosten aus der Miete herausrechnen, bevor er die Höhe der Mietkaution errechnet. Im Normalfall gilt für die Berechnung der Kaution die Höhe der ersten monatlichen Miete. Es kann aber auch vertraglich festgelegt werden, dass die Höhe der Kaution einer eventuellen Mieterhöhung angepasst wird. Nach geltendem Recht kann der Mieter die Mietkaution in drei gleich hohen Monatsraten bezahlen. Steht etwas anderes im Mietvertrag, so ist diese Klausel nichtig. weiterlesen… »
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22. Mai 2009 von
admin
Die Webseite Miet-Tacho.de verbindet eine interaktive Landkarte mit Ihren Nutzereingaben, um die eingegebene Miete mit Mieten in der Umgebung zu vergleichen.
Nach Eingabe einer Adresse, der Quadratmeterzahl der Wohnung und der monatlichen Kaltmiete errechnet der Miet-Tacho die Vergleichsmiete und zeigt ähnliche Wohnungen in der Umgebung an. Der Mietvergleich basiert, wie ein Mietspiegel, auf der ortsüblichen Kaltmiete pro Quadratmeter und ermöglicht damit eine objektive Auswertung.
Der Miet-Tacho ist ein für Mieter und Vermieter gleichermaßen geeignetes Instrument. So ist es zum Beispiel möglich die Angaben von Wohnungsanzeigen in die Eingabefelder der Miet-Tacho Seite einzutragen und blitzschnell zu erkennen, ob die angegebene Miete überteuert ist oder, ob man gar ein Schnäppchen vor sich hat. Als Vermieter hat man die Möglichkeit zu prüfen, ob die erwartete Wunschmiete im angemessenen Bereich liegt. weiterlesen… »
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