Der deutsche Mieterschutzbund

9. Oktober 2009 von Immo-Partner

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Das Leben in einer Mietwohnung beinhaltet genauso wie das Wohnen in den eigenen vier Wänden Rechte und Pflichten. Viele Menschen in Deutschland leben zur Miete und bei Mieterhöhungen, unangemessenen Nebenkosten oder Ärger mit dem Nachbarn ist es von Vorteil, im Mietrecht Bescheid zu wissen oder jemanden zu kennen, der sich in in diesem Fachgebiet auskennt.

Dabei kann der Mieterschutzbund helfen, der als Verein den Mietern beratend und informierend  zur Seite steht.

Mieterschutz ist der Schutz des Mieters vor unangemessenen und unrechtmäßigen Vertragsbedingungen bezüglich verschiedener Mietangelegenheiten. Ebenfalls beschränkt es das Kündigungsrecht des Vermieters. Der Mieterschutzbund kann dort helfen, wo Mieter ein Problem haben und nicht mehr weiter wissen. Der Mieterschutzbund setzt sich im umfangreichen Rechtsgebiet des Mietrechts für die Interessen der Mieter ein.

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WG-Zimmer gut und günstig

20. Juni 2009 von Immo-Partner

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In Zeiten der stetig wachsenden Anzahl an Single-Haushalten sind kleine und preisgünstige Wohnungen rar. Was also tun, wenn keine solche Single-Wohnungen auffindbar sind? Durch die Situation am Wohnungsmarkt ist der Trend zur Wohngemeinschaft ungebrochen stark. Ob nun Student, Außendienstler oder Künstler – oftmals sind es Singles, die sich in Wohngemeinschaften zusammentun. So ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Haus- und Wohnungseigentümer Wohnungen direkt als für Wohngemeinschaften geeignet anbieten. Oftmals sind es ja gerade Wohnungen mit großen Grundflächen, die aufgrund des finanziellen Mehraufwands bei Miete und Heizkosten unvermietet bleiben. Im Hinblick darauf ist eine Wohngemeinschaft sowohl für den Vermieter als auch für die Mieter eine kostengünstige Alternative.

Wenn man eine Wohnung auch zum Zweck der Gründung einer etwaigen Wohngemeinschaft vermietet, so sollte man bedenken, ob man die gesamte Wohnung an einen einzigen Mieter vermieten möchte, der dann weitere WG-Zimmer untervermieten darf, oder ob man die WG-Zimmer lieber einzeln vermieten will. Dementsprechend muss man den Mietvertrag gestalten. Als Vermieter ist nämlich zu beachten, dass ein Einzelmieter für die Erbringung der Gesamtmiete haftet, egal ob alle Räume untervermietet sind oder nicht. Somit kann der Vermieter nicht nur stets auf die volle Miethöhe bestehen, sondern ist zusätzlich nicht gezwungen sich selbst Mieter für das Objekt zu suchen. weiterlesen… »

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