Wann ist Mietminderung möglich?
20. Oktober 2009 von
Immo-Partner

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Es gibt verschiedene Gründe, die es dem Mieter ermöglichen, seine Miete zu mindern, wenn der Wohnraum nicht mehr dem Wohnzustand entspricht als man ihn angemietet hat.
Bedeutet: wenn eine Mietsache Fehler oder Mängel aufweist, muss die Mietminderung in diesem Fall weder beantragt noch genehmigt werden. Wichtig ist, dass die Mängel nicht unerheblich sein dürfen, nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurden und der Mieter bei Vertragsabschluss keine Kenntnis über den Mangel hatte.
Ausgeschlossen ist eine Mietminderung, wenn der Mangel bekannt war oder der Mangel nach Bekanntwerden nicht direkt dem Vermieter angezeigt wurde und dieser aus diesem Grund keine Abhilfe schaffen konnte. Das Recht zur Mietminderung steht einem Mieter auch zu, wenn zugesicherte Eigenschaften tatsächlich nicht bestehen oder später wegfallen. Wenn zum Beispiel bei Vertragsabschluss bestimmte Maßnahmen zugesichert wurden, welche den Wohnwert steigern, und diese dann nicht vorgenommen wurden.
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