Der Stellplatz für das Kraftfahrzeug
26. Oktober 2009 von
Immo-Partner

Foto: pixelio.de / knipseline
Als Stellplatz bezeichnet man einen Platz zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges. An solch einen Abstellplatz gibt es keine gesetzlichen Anforderungen, ob er befestigt sein muss oder auch unbefestigt sein kann.Er kann ebenerdig sein, muss er aber nicht.
Ganz allgemein muss eine Abstellfläche aber ausreichend Platz für ein durchschnittliches Kraftfahrzeug bieten. Als Kraftfahrzeug wird nach dem Straßenverkehrsgesetz jedes Landfahrzeug bezeichnet, welches nicht an das Schienennetz gebunden ist. Somit sind Pkws, Lastkraftwagen, Motorräder, Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor, Traktoren und sogar Bagger Kraftfahrzeuge.
Ein Stellplatz ist ein Abstellplatz auf privatem Grundstück und damit außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen. Stellplätze, die eine Überdachung haben, nennt man Carport und Stellplätze, die Wände und ein Dach haben und dazu verschließbar sind, werden als Garagen bezeichnet.
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